Termin vor Ort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
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Unverschuldet in einen Unfall verwickelt?Unverschuldeter Unfall?

Unfallgutachten
in Solingen

Schaden dokumentiert. Ansprüche belegt.

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet das Gutachten darüber, was die gegnerische Versicherung zahlt. Wir nehmen Ihren Schaden vor Ort auf und liefern das Gutachten in 24 bis 48 Stunden. Bei klarer Haftung für Sie kostenlos.

Emanuele Pucci fotografiert einen Fahrzeugschaden mit Messlatte und Tablet Besichtigung vor Ort
Dokumentiert wird jedes Detail
Fotodokumentation Bauteilprüfung Lackschichtmessung Schadenanalyse
Symbol für Fahrzeugwert und Kosten
Wer zahlt?Meist die gegnerische Versicherung.
Symbol für Termin vor Ort in 24 Stunden
Wie schnell?Gutachten in 24 bis 48 Stunden.
Symbol für Gutachten in 24 bis 48 Stunden
Was brauche ich?Fahrzeugschein und Unfalldaten.
Symbol für kostenloses Gutachten bei klarer Haftung
Was kostet es?Für Sie 0 Euro bei klarer Haftung.
Jeder Schaden wird dokumentiertWir dokumentieren alles

Jeder Kratzer zählt.

Fahrzeug in der Frontansicht
Von außen
nicht sichtbar.
Versteckte Schäden
unter dem Blech.
Sichtbar gemacht.
Jeder Befund sauber dokumentiert.

Für Geschädigte kostenlos bei klarer Haftung. Termin vor Ort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt buchen
Ablauf im Schadenfall

Vom Unfall zum Gutachten in fünf Schritten

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts verstehen, was Sie nicht verstehen wollen. Als Unfallgutachter in Solingen nehmen wir Ihnen den Ablauf ab. Hier sehen Sie, was wann passiert.

  1. Sie rufen an, schreiben per WhatsApp oder nutzen das Formular. Natalie Stumpe klärt die ersten Fragen und vereinbart den Termin vor Ort, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

  2. Emanuele Pucci kommt dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht. Er fotografiert jeden Schaden mit Maßstab, prüft die betroffenen Bauteile und erfasst Vorschäden sauber getrennt.

  3. Lackschichtmessung und digitale Schadenanalyse zeigen, was unter der Oberfläche beschädigt ist. Verzogene Träger oder defekte Sensoren landen so im Gutachten und nicht auf Ihrer Rechnung.

  4. Im Büro kalkulieren wir auf Basis von Herstellerdaten. Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall werden einzeln ausgewiesen und begründet.

  5. Innerhalb von 24 bis 48 Stunden erhalten Sie das fertige Gutachten digital. Auf Wunsch geht es direkt an die gegnerische Versicherung oder an Ihren Anwalt zur weiteren Abwicklung.

Schritt 01 von 05Schaden melden
Schritt 1 starten 0151 41804931
Was im Schadengutachten stehtInhalt des Gutachtens

Jede Position
wird belegt.

Ein Schadengutachten in Solingen ist mehr als eine Schätzung der Reparaturkosten. Erst wenn jede Position einzeln beziffert ist, kann die Versicherung sie auch bezahlen. Was fehlt, fehlt am Ende auf Ihrem Konto.

  • Kalkulation auf Basis von Herstellerdaten statt Pauschalen
  • Reparatur oder Totalschaden? Das Gutachten gibt die Antwort
  • Verständlich erklärt, bei Rückfragen der Versicherung belegt
Provia KFZ-Sachverständigenbüro LogoUnfallgutachten 6 Positionen
  1. 01 ReparaturkostenKalkuliert mit Herstellerdaten und aktuellen Stundensätzen.
  2. 02 WertminderungDer Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt.
  3. 03 WiederbeschaffungswertWas ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall gekostet hätte.
  4. 04 NutzungsausfallWie lange Sie ohne Auto sind und was Ihnen dafür zusteht.
  5. 05 VorschädenSauber getrennt, damit niemand Altschäden gegen Sie verwendet.
  6. 06 FotodokumentationJeder Schaden mit Maßstab und in Detailaufnahmen belegt.
Erstellt von Emanuele PucciFertig in 24 bis 48 Stunden
Wenn die Versicherung anruftAnruf der Versicherung?

Ruhig bleiben und nichts unterschreiben.

Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schon nach wenigen Tagen. Freundlich, schnell und mit eigenen Vorschlägen. Darauf müssen Sie nicht eingehen. Drei typische Sätze und was Sie darauf antworten können.

Natalie Stumpe, Kundenservice und Rückruf bei Provia
Unser Tipp

Notieren Sie Name und Rückrufnummer und sagen Sie, dass Sie sich melden. Danach rufen Sie uns an. Natalie Stumpe erklärt Ihnen in Ruhe, was der nächste Schritt ist.

Versicherung: „Wir schicken Ihnen gern unseren eigenen Gutachter vorbei.“

Sie: „Danke, ich habe bereits einen unabhängigen Gutachter beauftragt.“

Versicherung: „Bringen Sie den Wagen einfach in unsere Partnerwerkstatt.“

Sie: „Ich entscheide selbst, wo mein Fahrzeug repariert wird.“

Versicherung: „Wir überweisen Ihnen sofort eine Pauschale, dann ist alles erledigt.“

Sie: „Ich warte das Gutachten ab und melde mich danach bei Ihnen.“

Versicherung
Sie
Versicherung
Sie
Versicherung
Sie
Rechte des Geschädigten

Das steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall zu

Die gegnerische Versicherung muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das umfasst deutlich mehr als die Reparatur. Vier Ansprüche, die Geschädigte häufig verschenken.

Anspruch 01

Freie Gutachterwahl

Sie bestimmen, wer Ihren Schaden bewertet. Einen Gutachter der Gegenseite müssen Sie nicht akzeptieren.

Anspruch 02

Freie Werkstattwahl

Sie entscheiden, wo repariert wird. Auch eine Abrechnung nach Gutachten ohne Reparatur ist möglich.

Anspruch 03

Ersatzmobilität

Für die Reparaturdauer steht Ihnen ein Mietwagen zu oder alternativ eine Entschädigung für den Ausfall.

Anspruch 04

Wertminderung

Ein reparierter Unfallwagen ist weniger wert. Diesen Verlust beziffern wir, die Gegenseite ersetzt ihn.

Wir erstellen das Gutachten und beantworten fachliche Fragen dazu. Rechtsberatung leisten wir nicht. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu einer Kanzlei her.

Ansprüche prüfen lassen
Was kostet ein Unfallgutachten?Was kostet das Gutachten?

Drei Fälle, drei klare Antworten

Wer das Unfallschaden-Gutachten in Solingen bezahlt, hängt allein von der Schuldfrage ab. Sie erfahren es vor dem Termin, nicht danach.

HaftpflichtschadenFall 01
0 €für Sie

Der andere war schuld

Bei klarer Haftung ist das Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung trägt das Honorar und wir rechnen direkt mit ihr ab.

TeilschuldFall 02
Anteilignach Haftungsquote

Die Schuld ist geteilt

Die Kosten werden nach Haftungsquote verteilt. Es gibt die Möglichkeit, den Schaden über die eigene Vollkasko abzuwickeln und Selbstbeteiligung sowie Rückstufung anteilig geltend zu machen.

KaskoschadenFall 03
Vorabtransparent genannt

Sie waren selbst schuld

Hier beauftragt meist die eigene Versicherung den Gutachter. Wünschen Sie ein eigenes Gutachten, nennen wir Ihnen die Kosten vorab transparent.

Bei kleinen Schäden reicht manchmal ein Kostenvoranschlag. Ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt, sagen wir Ihnen ehrlich am Telefon.

Emanuele Pucci im Gespräch mit einem Kunden vor dessen Fahrzeug
Unfallgutachter für Solingen und UmgebungUnfallgutachter für Solingen

Wir kommen zu Ihrem Auto.

Ein beschädigtes Fahrzeug muss nicht bewegt werden. Wir begutachten es zu Hause, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz. In Solingen, Hilden, Haan, Langenfeld und Umgebung sind wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Jetzt Schaden
online melden.

Ihre Ansprechpartner
Natalie Stumpe, Kundenservice und Rückruf bei ProviaNatalie StumpeKundenservice für Termine und Rückfragen
Emanuele Pucci, KFZ-Sachverständiger bei ProviaEmanuele PucciKFZ-Sachverständiger für Besichtigung und Gutachten
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02 Schaden beschreiben
03 Rückmeldung

Ihre Daten und Fotos

Gesamtansicht Schaden nah Kennzeichen
Fragen zum UnfallgutachtenFragen zum Gutachten

Was Geschädigte uns am häufigsten fragen

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Unfallgutachten belegt zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und Nutzungsausfall. Nur mit diesen Positionen können Sie alle Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen.

Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie für das Unfallschaden-Gutachten einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten trägt bei klarer Haftung die gegnerische Versicherung.

Ein von der Versicherung gestellter Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Ein freier Gutachter arbeitet ausschließlich für Sie.

Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie erzielt beim Verkauf einen geringeren Preis, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung.

Wir beziffern sie im Unfallgutachten nach anerkannten Methoden. Bei klarer Haftung ersetzt die gegnerische Versicherung diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert deutlich, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dann ersetzt die Versicherung in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Ob sich eine Reparatur trotzdem lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Das Gutachten liefert die Zahlen, auf deren Basis Sie entscheiden können.

Ja. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen, also den kalkulierten Betrag auszahlen lassen, ohne reparieren zu lassen. Die Mehrwertsteuer wird dabei nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt.

Ob das für Sie sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Anwalt. Wir liefern das belastbare Gutachten dafür.

Bei einer Haftungsquote ersetzt die gegnerische Versicherung nur einen Teil des Schadens. Es gibt die Möglichkeit, den Schaden zunächst über die eigene Vollkasko abzuwickeln und die dabei entstehende Selbstbeteiligung sowie den Rückstufungsschaden anschließend anteilig bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie am besten mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Versicherung. Unser Gutachten liefert die Grundlage für beide Abrechnungen.

Versicherungen prüfen Gutachten und streichen manchmal einzelne Positionen. In diesem Fall nehmen wir fachlich Stellung und begründen jede Position mit Messwerten und Herstellerdaten.

Die Durchsetzung übernimmt auf Wunsch ein Anwalt für Verkehrsrecht, dessen Kosten bei klarer Haftung ebenfalls die Gegenseite trägt.

Pflicht ist das nicht. Bei klarer Haftung trägt die gegnerische Versicherung jedoch die Anwaltskosten, sodass Ihnen keine Nachteile entstehen.

Gerade bei Rückfragen der Versicherung oder bei gekürzten Positionen ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer Kanzlei her.

Hilfreich sind Fahrzeugschein, Unfallbericht oder polizeiliches Aktenzeichen, die Daten der Gegenseite und Fotos von der Unfallstelle. Falls vorhanden auch Rechnungen früherer Reparaturen.

Fehlt etwas, ist das kein Problem. Vieles lässt sich nachreichen, der Termin findet trotzdem statt.

Frage nicht dabei? Jetzt anrufen lassen Kein Unfall? Zum Wertgutachten